Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Geis & Geis GmbH und ihrem Auftraggeber schriftlich oder mündlich abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen – Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB – gelten für alle unsere Leistungen im Rahmen von Immobilienvermittlungen und damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend Vertragspartner). Der Einbeziehung Ihrer eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

2. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Geis & Geis GmbH. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB herunterzuladen und/oder auszudrucken.

3. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen Ihrerseits, die Leistung an Sie vorbehaltlos ausführen. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch Sie als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung Ihrer eigenen AGB.

§ 2 Vertragsbestimmungen

1. Die im Internetauftritt und in den Geschäftsräumen der Geis & Geis GmbH präsentierten Informationen und Offerten zu den zu verkaufenden Objekten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar. Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und der Geis & Geis GmbH zustande kommende Vertrag zu verstehen. Dieser Maklervertrag wird geschlossen, wenn die Geis & Geis GmbH das Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt. Nimmt der Vertragspartner schriftlich, telefonisch oder elektronisch – beispielsweise durch Verwendung des elektronischen „Kontaktformulars“ auf unserer Website  mit Zusendung seiner Adress- und Kontaktdaten – Kontakt mit der Geis & Geis GmbH auf, so kommt der Maklervertrag insbesondere durch Unterbreitung eines Angebotes durch die Geis & Geis GmbH oder durch Zusendung eines Exposés über das/die interessierenden Objekte durch die Geis & Geis GmbH zustande. Für Verbraucher gilt für den Vertragsschluss Textform. Durch das Öffnen des Exposés entsteht der Maklervertrag bereits rechtswirksam, da das Exposé die für den Nachweis erforderlichen Daten (Name und Adresse des Eigentümers, sowie vollständige Adresse der Immobilie) enthält. Die Geis & Geis GmbH behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor. Lediglich der Maklervertrag ist für den Verbraucher entsprechend des nachfolgenden § 6 widerrufbar. Als Hauptvertrag gilt der zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer zustande gekommene Vertrag (notarieller Kaufvertrag).

§ 3 Art und Umfang des Angebotes

1. Die Vertragsleistungen der Geis & Geis GmbH beziehen sich auf Nachweis und/oder Vermittlung von Immobilien zum Kauf durch den Vertragspartner. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den Angaben, die der jeweilige Eigentümer der Geis & Geis GmbH gemacht hat. Die Geis & Geis GmbH ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für alle Flächenangaben, besondere Ausstattung, das Alter des Objektes, das Jahr von erfolgten Modernisierungen, Angaben zum Energieausweis, erfolgte Baugenehmigungen sowie die Verfügbarkeit des Objektes selbst.

§ 4 Pflichten des Vertragspartners

1. Die von der Geis & Geis GmbH mitgeteilten Angaben, Daten und Auskünfte sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch Zugriff auf die Internetpräsenz der Geis & Geis oder in anderer Weise von der Geis & Geis GmbH erhaltenen  Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die gewonnenen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Auch jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt.

2. Die widerrechtliche Weitergabe an Dritte, verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der Provision, falls ein Dritter dadurch zum Abschluss eines Hauptvertrages kommt. Etwaige weitergehende Schadenersatzansprüche aus Verletzung der Vertraulichkeits-verpflichtung gemäß Ziffer 4.1 dieser AGB durch den Vertragspartner bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 5 Provision

1. Die Geis & Geis GmbH hat das Recht, für den Fall eines notariellen Kaufvertrages mit dem Käufer eine Provision in Höhe von 3,00 % (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises  zu vereinbaren (sog. „Käufer-provision).

2. Der Anspruch der Geis & Geis GmbH auf die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden sein, so ist die Provision sofort innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen.

3. Der Auftraggeber (Eigentümer der Immobilie) verpflichtet sich, nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages an die Geis & Geis GmbH eine Verkäuferprovision in Höhe von 3,00 % des Kaufpreises (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) zu zahlen. Die Verkäuferprovision wird auch dann fällig, wenn der Abschluss des notariellen Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit der Geis & Geis GmbH, zustande kommt.

4. Sind die Angebote der Geis & Geis  GmbH dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet (nachgewiesen) worden, so hat der Vertragspartner dies der Geis & Geis GmbH umgehend nach Sichtung des Exposés oder Bekanntgabe der Objektdetails per E-Mail – alternativ telefonisch und in Ergänzung schriftlich per Einschreiben – mitzuteilen, inklusive der Angabe, von welcher Seite das Angebot erfolgt ist. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht umgehend in zumutbarer Frist, so gilt der Nachweis des Objektes durch die Geis & Geis GmbH als erbracht.

5. Vom Abschluss des Hauptvertrages ist der Geis & Geis GmbH durch den Vertragspartner unverzüglich Mitteilung zu machen. Die  Geis & Geis GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit eines Vertreters bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, haben Sie  das Recht, den Maklervertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu widerrufen. Hierüber werden wir Sie bei Vertragsschluss mit einer gesondert von Ihnen zu unterzeichnenden Widerrufsbelehrung informieren.

§ 7 Haftung der Geis & Geis GmbH

1. Verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Bei aller Sorgfalt kann die Geis & Geis GmbH keine Haftung dafür übernehmen, dass die vom Eigentümer unterbreiteten Angebotsangaben richtig und vollständig sind und dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind.

§ 8 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Die Geschäftsräume der Geis & Geis  GmbH sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht und auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

3. Ist der Vertragspartner Unternehmer oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Geis & Geis GmbH am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragsstellers Geis & Geis GmbH zuständig.

§ 9 Schlussbestimmung

1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten.

2. Der Vertragspartner und die Geis & Geis GmbH sind in diesem Falle gehalten, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche zu ersetzen, welche dem Inhalt der Geschäfts-bedingungen und dem daran zum Ausdruck gebrachten Willen weitestgehend entspricht.

Version 2020/02
Stand 01.12.2020